Publicandum. Seine Königliche Majestät von Preussen ... haben zur Verbesserung der Pferde-Zucht im Lande, an verschiedenen Orten ... Landgestüte, woselbst gute und tüchtige Beschäler gehalten werden, auf eigene Kosten einrichten lassen. Da sich aber Leute, mehrentheils Ausländer gefunden, die mit ihren Hengsten, ohne daß deren Tüchtigkeit untersucht worden, umher ziehen ... wird zur Steuerung dieses Mißbrauchs hiemit verordnet ...: [Gegeben Berlin, den 28. December 1792]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Kurmark Krieges- und Domainen-Cammer (GeistigeR SchöpferIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (Berlin) (DruckerIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [Berlin] [G. J. Decker] [1792]
Schlagwörter:
Abstract:Verbot des Beschälens der Stuten durch Hengste ausländischer, nicht approbierter Besitzer
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Umfang:2 ungezählte Seiten 2°