Consilium Connubiale: Das ist: Ein trewer Rath, für Personen, die sich in den heiligen Ehstand begeben wollen, Daß nemblich Ein jedes seines Gleichen nemmen solle, [et]c. Genommen auß dem 13. Capitel Syrachs, Vnd auff den Hochzeitlichen EhrenTage, Deß Ehrnhafften vnd fürnehmen Herrn, Wolff Strele, Burgers, Weißgärbers, Auch eines Erb: AllmosenAmbts Assessoris, vnd Wittibers allhie in Regenspurg, [et]c. Als Bräutigams, Vnd dann Der Ehrentugendtsamen Frawen, Margarethæ Mayerin, Weiland des Ehrngeachten vnd Fürnehmen Herrn, Christoffen Mayers, gewesten Burgers vnd Tuchhandlers allhie, seeligen, ehlich hinterlassenen Witfrawen, Als Braut, [et]c.: So beschehen den 26. Maij dieses 1635. Jahrs
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Tanner, Daniel 1581-1646 (VerfasserIn)
Weitere beteiligte Personen: Fischer, Christoph -1681 (DruckerIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Gedruckt zu Regenspurg bey Christoff Fischer Jm 1635. Jahr
Schlagwörter:
Umfang:7 ungezählte Seiten 4°