Proklamation: Wird heute in der Regel unspezifisch als Oberbegriff verschiedener Textformen gebraucht und kann dann für alle Formen öffentlicher Verlautbarungen stehen, die mit einem programmatischen oder rechtlichen Anspruch verbunden sind. In der Antike wird das Wort proclamatio in der Regel unterminologisch gebraucht und bedeutet dann "Ausruf" oder "Aufruf", jedoch keine Textgattung. Nur im Rechtswesen hat proclamatio die Funktion eines Begriffs: In den Pseudo-Quintilianischen Deklamationen ist es als Bezeichnung einer Appellation bei Magistrat oder Gericht in Streitfällen belegt:
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