Parens manumissor. Die römische Bezeichnung parens manumissor vereinigt zwei Begriffe aus verschiedenen Rechtsbeziehungen: parens ist allgemein ein Elternteil, spezieller der Vater (pater familias), der die Herrschaft über die Familie (potestas) ausübt. Manumissio (Freilassung) bezeichnet hingegen die Freilassung von Sklaven:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Schiemann, Gottfried 1943- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch Software Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2007
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