Syntaxis. Eigentlich die gemeinsame Aufstellung. 1. Der Grundbedeutung entsprechend bezeichnet syntaxis im allgemeinen eine Vereinbarung über Zahlungen, die in bestimmten Zeitabschnitten (meist jedes Jahr) regelmäßig zu leisten sind. 2. Da Athen bei der Wiederherstellung seines Seebundes unter dem Archon Nausinikos (378/77) den Bundesgenossen Freiheit von Tributzahlung zugesichert hatte, aber zur Kriegführung die Mittel des leitenden Staates nicht ausreichten, wurde von den einzelnen Bundesmitgliedern eine syntaxis (Umlage) erhoben (Theopomp bei Harpokr. s. v.). 3. In den Reichen Alexanders d. Gr. und seiner Nachfolger bedeutet syntaxis den Beitrag (Reichssteuer), den der Herrscher von den hellenischen Freistädten erhebt, im Gegensatz zu dem Tribut (phoros), den die einheimischen Bewohner (als Grundsteuer) zu tragen haben. 4. In späteren Bundesverträgen wird syntaxis = synthekai in Verbindung mit symmachia gebraucht. 5. Über andere Bedeutungen von syntaxis vgl. die Lexika:
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title_sort | syntaxis eigentlich die gemeinsame aufstellung 1 der grundbedeutung entsprechend bezeichnet syntaxis im allgemeinen eine vereinbarung uber zahlungen die in bestimmten zeitabschnitten meist jedes jahr regelmaßig zu leisten sind 2 da athen bei der wiederherstellung seines seebundes unter dem archon nausinikos 378 77 den bundesgenossen freiheit von tributzahlung zugesichert hatte aber zur kriegfuhrung die mittel des leitenden staates nicht ausreichten wurde von den einzelnen bundesmitgliedern eine syntaxis umlage erhoben theopomp bei harpokr s v 3 in den reichen alexanders d gr und seiner nachfolger bedeutet syntaxis den beitrag reichssteuer den der herrscher von den hellenischen freistadten erhebt im gegensatz zu dem tribut phoros den die einheimischen bewohner als grundsteuer zu tragen haben 4 in spateren bundesvertragen wird syntaxis synthekai in verbindung mit symmachia gebraucht 5 uber andere bedeutungen von syntaxis vgl die lexika |
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