Syntaxis. Eigentlich die gemeinsame Aufstellung. 1. Der Grundbedeutung entsprechend bezeichnet syntaxis im allgemeinen eine Vereinbarung über Zahlungen, die in bestimmten Zeitabschnitten (meist jedes Jahr) regelmäßig zu leisten sind. 2. Da Athen bei der Wiederherstellung seines Seebundes unter dem Archon Nausinikos (378/77) den Bundesgenossen Freiheit von Tributzahlung zugesichert hatte, aber zur Kriegführung die Mittel des leitenden Staates nicht ausreichten, wurde von den einzelnen Bundesmitgliedern eine syntaxis (Umlage) erhoben (Theopomp bei Harpokr. s. v.). 3. In den Reichen Alexanders d. Gr. und seiner Nachfolger bedeutet syntaxis den Beitrag (Reichssteuer), den der Herrscher von den hellenischen Freistädten erhebt, im Gegensatz zu dem Tribut (phoros), den die einheimischen Bewohner (als Grundsteuer) zu tragen haben. 4. In späteren Bundesverträgen wird syntaxis = synthekai in Verbindung mit symmachia gebraucht. 5. Über andere Bedeutungen von syntaxis vgl. die Lexika:
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Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Schwahn, Walther ca. Ende 19. Jh (VerfasserIn)
Format: Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 1932
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