Symmachia (3): Ist I. Das ursprünglich nur tatsächliche, später auch rechtlich festgelegte Bundesverhältnis zweier oder mehrerer Staaten zur Abwehr oder Bekämpfung eines Dritten für einen einzelnen Fall, unter Wahrung vollkommener Selbständigkeit der Teilnehmer; II. Beim Abschluß langfristiger Bundesverträge gegen jeden möglichen Feind folgten die Hellenen, wie in vielen Gegenständen der Kunst und Wissenschaft durchaus morgenländischen Vorbildern; III. Auf dem Wege über die S. haben mehrere griechische Staaten ein größeres Reich begründet, aber ohne jemals das gesamte Griechenland vereinigen zu können; IV. Von den Bundestaaten, die sich Ende des 4. und Anfang des 3. Jhdts. in Griechenland bildeten und engere Bildungen der Teilnehmer einführten, nahm nur einer die Form einer S. an, Epeiros, gestaltete seine Verfassung aber durchaus in sympolitischer Weise aus; V. Der Abschluß von Bundesverträgen in Rom:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Schwahn, Walther ca. Ende 19. Jh (VerfasserIn)
Format: Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 1931
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