Allerhöchste Verordnung. Seine k. k. Apostl. Majestät haben in Folge höchsten Hofkammerdekrets dd. 30ten elapsi & praes. 18ten dieß bey dem Umstand, daß über die Verordnung von 30. Oktob. 1784 einige Zweifel entstanden, nachträglich zu verordnen befunden, daß ... das Armeninstitut, ohne Unterschied, ob es nur ein eigentliches Vermächtniß aus einer Verlaßenschaft erhalt, oder zum Erben derselben ... eingesetzt wird, dabey von ... der Sterbtax (mortuarium) sowohl, als der Abhandlungs-Gebühren, ... ganz befreuet ist. ...: Linz den 20ten Hornung 1792
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Leopold II. Heiliges Römisches Reich, Kaiser 1747-1792 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [S.l.] 1792
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Beschreibung:Titel ist Textanfang
Umfang:[1] Bl.