Allerhöchste Verordnung. Vermöge allerhöchsten Hofkanzleydekret ddo. 11ten dieses haben Seine Majestät ... zu entschlüssen geruhet, daß nicht nur der kurat Klerus, sondern überhaupt Priester für das künftige nicht dem Gerichte des Orts, ... sondern ... der Gerichtsbarkeit des nächst anliegenden ... Magistrats ... zugewiesen werden sollen. ...: Linz den 24ten März 1791
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Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Leopold II. Heiliges Römisches Reich, Kaiser 1747-1792 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [S.l.] 1791
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Beschreibung:Titel ist Textanfang
Umfang:[1] Bl.