Wegweiser durch die Ersatzkassenversicherung nach dem Angestelltenversicherungsgesetz: unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Versicherungseinrichtungen in ihrem Zusammenhange mit d. Reichsversicherungsanstalt für Angestellte
Gespeichert in:
Beteiligte Personen: | , , |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Berlin [u.a.]
Spaeth & Linde
1925
|
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adam_text | INHALTSVERZEICHNIS.
ERSTER
ABSCHNITT.
ALLGEMEINER
TEIL.
GETTE
A.
EINFUEHRUNG
.
.................................................................................
11
YY
WARUM
WURDE
DIE
ANGESTELLTENVERSICHERUNG
GESCHAFFEN
?
B.
FUERSORGEEINRICHKUNGEN.
I.
ALLGEMEINES
...................................................................
12
WAS
IST
DAS
WESEN
JEDER
VERSICHERUNG?
WAS
FUER
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
GIBT
ES?
II.
PRIVATE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
....
13
WAS
SIND
PRIVATE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN?
WESSEN
AUFSICHT
UNTERSTEHEN
SIE?
III.
OEFFENTLICHE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
...
13
WAS
SIND
OEFFENTLICHE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
?
WESSEN
AUFSICHT
UNTERSTEHEN
SIE?
IV.
EIGENE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
.
....
14
WAS
SIND
EIGENE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN?
V.
OEFFENTLICH
-
RECHTLICHE
VERSICHERUNGSEINRICH
TUNGEFL.
...................................................
14
WAS
SIND
OEFFENTLICH
-
RECHTLICHE
VERSICHERUNGSEINRICH
TUNGEN?
VI.
BESONDERHEITEN
DER
FUERSORGEEINRICHTUNGEN
.
14
0.
DIE
ANGESKELLKENVERSICHERUNG
........................................................
15
WAS
IST
UND
WAS
BEZWECKT
DIE
ANGESTELLTENVERSICHERUNG?
VON
WEM
WIRD
SIE
DURCHGEFUEHRT?
WESSEN
AUFSICHT
UNTERSTEHT
DIE
REICHSVERSICHERUNGS
ANSTALT?
D.
REICHSVERSICHERUNGSANSKALK
FUER
ANGESTELLTE
UND
FUERSORGE
EINRICHTUNGEN.
I.
ALLGEMEINES
..........................
15
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
BESTANDEN
FUER
DIE
FUERSORGEEIN
RICHTUNGEN,
SICH
DER
ANGESTELLTENVERSICHERUNG
ANZUPASSEN?
6
INHALTSVERZEICHNIS.
SETTE
II.
BEFREIUNG
VON
DER
EIGENEN
BEITRAGSLEISTUNG
16
UNTER
WELCHEN
BEDINGUNGEN
WAR
UND
IST
DIE
BEFREIUNG
VON
DER
EIGENEN
BEITRAGSLEISTUNG
MOEGLICH?
III.
ZULAGEKASSEN
....................................................................
17
WAS
SIND
ZULAGEKASSEN
?
KOENNEN
NOCH
HEUTE
ZULAGEKASSEN
GEBILDET
WERDEN?
IV.
ZUSCHUSSKASSEN
.............................
18
WAS
SIND
ZUSCHUSSKASSEN?
WIE
WERDEN
DIE
LEISTUNGEN
FESTGESETZT
UND
AUSGEZAHLT?
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
DIE
ZUSCHUSSKASSEN
ER
FUELLEN?
WELCHE
ZUSCHUSSKASSEN
BESTEHEN?
KOENNEN
NOCH
HEUTE
ZUSCHUSSKASSEN
GEBILDET
WERDEN?
V.
ERSATZKASSEN
...................................................................
20
A)
ALLGEMEINES
...............................................................
20
WAS
SIND
ERSATZKASSEN
?
WAS
FUER
FUERSORGEEINRICHTUNGEN
KONNTEN
ALS
ER
SATZKASSSN
ZUGELASSEN
WERDEN?
B)
ALS
ERSATZKASSEN
ZUGELASSENE
PRIVATE
VER
SICHERUNGSEINRICHTUNGEN
.................................
21
UNTER
WELCHEN
VORAUSSETZUNGEN
UND
BEDINGUNGEN
KONNTE
DIE
ZULASSUNG
ERFOLGEN?
WELCHE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
SIND
ALS
ERSATZ
KASSEN
ZUGELASSEN
WORDEN?
KOENNEN
NOCH
HEUTE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
ALS
ERSATZKASSEN
ZUGELASSEN
WERDEN?
C)
WIRKUNGSBEREICH
DER
EINZELNEN
ZUGE
LASSENEN
ERSATZKASSEN
......................................
24
FUER
WELCHE
UNTERNEHMUNGEN
WIRKT
DIE
EIGENSCHAFT
ALS
ERSATZKASSE?
KANN
DIE
ERSATZKASSENEIGENSCHAFT
AUF
ANDERE
UNTER
NEHMUNGEN
AUSGEDEHNT
WERDEN?
WANN
ENDET
DIE
MITGLIEDSCHAFT
EINER
UNTERNEHMUNG
ZUR
ERSATZKASSE?
D)
DOPPELNATUR
DER
ALS
ERSATZKASSEN
ZUGE
LASSENEN
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
...
26
INWIEWEIT
SIND
DIE
VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN
DURCH
IHRE
ZULASSUNG
ERSATZKASSEN
GEWORDEN?
INWIEWEIT
SIND
SIE
PRIVATE
VERSICHERUNGSEINRICH
TUNGEN
GEBLIEBEN?
INHALTSVERZEICHNIS.
7
SEITE
E)
SATZUNGEN.
AUSSICHT
...............................................
27
WER
GENEHMIGT
DIE
SATZUNGEN?
WER
UEBT
DIE
AUFSICHT
AUS?
VI.
KNAPPSCHASTSVEREINE
...................................................
28
A)
ALLGEMEINES
...............................................................
28
WAS
SIND
KNAPPSCHASTSVEREINE?
WAS
SIND
KNAPPSCHAFTLICHE
BETRIEBE?
B)
KNAPPSCHAFTLICHE
ZUSCHUSSKASSEN
........................
29
C)
KNAPPSCHAFTLICHE
ERSATZKASSEN
.............................
29
UNTER
WELCHEN
BEDINGUNGEN
KONNTEN
KNAPPSCHAFTS
VEREINE
ALS
ERSATZKASSEN
ZUGELASSEN
WERDEN?
WELCHER
UNTERSCHIED
BESTAND
ZWISCHEN
KNAPPSCHAST
LICHEN
UND
ANDEREN
ERSATZKASSEN?
WAS
FUER
KNAPPSCHAFTLICHE
ERSATZKASSEN
BESTANDEN?
E.
REICHSKNAPPSCHASTSVEREIN
.............................................................
31
WAS
IST
DER
REICHSKNAPPSCHAFTSVEREIN?
WELCHE
VERSICHERUNGEN
FUEHRT
ER
DURCH?
WELCHE
BEZIRKSKNAPPSCHAFTSVEREINE
BESTEHEN
UND
AUS
WELCHEN
EHEMALIGEN
KNAPPSCHAFTSVEREINEN
UND
KNAPP
SCHAFTSKASSEN
SETZEN
SIE
SICH
ZUSAMMEN?
ZWEITER
ABSCHNITT.
BESONDERER
TEIL.
A.
UMFANG
DER
VERSICHERUNG
BEI
DEN
ALS
ERSAHKASSEN
ZU
GELASSENEN
VERSICHERULLGSEINRICHTUNGEN.
I.
PFLICHTVERSICHERUNG
....................................................
35
A)
UMFANG
DER
VERSICHERUNG
NACH
DEN
REICHS
GESETZLICHEN
BESTIMMUNGEN
(ERSATZKASSEN
VERSICHERUNG)
...............................................................
35
WER
MUSS
BEI
DER
ERSATZKASSE
VERSICHERT
WERDEN?
WER
IST
REICHSGESETZLICH
VERSICHERUNGSPFLICHTIG?
B)
UMFANG
DER
VERSICHERUNG
NACH
DEN
SATZUNGS
BESTIMMUNGEN
(PRIVATE
VERSICHERUNG)
.
.
37
WER
MUSS
NACH
DEN
SATZUNGEN
VERSICHERT
WERDEN?
WER
IST
PRIVATVERSICHERTER?
II.
FREIWILLIGE
WETTEROERSICHERUNG
............................
38
A)
FREIWILLIGE
WEITERVERSICHERUNG
NACH
DEN
REICHSGESETZLICHEN
BESTIMMUNGEN
..................
38
8
INHALTSVERZEICHNIS.
SEITE
WANN
IST
FREIWILLIGE
WEITERVERSICHERUNG
NACH
DEM
ANGESTELLTENVERSICHERUNGSGESETZ
ZULAESSIG
?
BEI
WELCHEN
VERSICHERUNGSTRAEGERN
KANN
DIE
FREI
WILLIGE
WEITEROERSICHERUNG
ERFOLGEN?
GENUEGT
DIE
FREIWILLIGE
WEITERVERSICHERUNG
BEI
EINER
ERSATZKASSE
ZUR
AUFRECHTERHALTUNG
DER
REICHSGESETZ
LICHEN
ANWARTSCHAFT?
WERDEN
DURCH
DIE
FREIWILLIGE
WEITEROERSICHERUNG
BEI
DER
REICHSVERSICHERUNGSANSTALT
AUCH
DIE
ANWART
SCHAFTEN
AUF
PRIVATE
LEISTUNGEN
AUSRECHTERHALTEN?
YY
WAS
MUSS
DER
ANGESTELLTE
TUN,
WENN
ER
SICH
NUR
BEI
DER
ERSATZKASSE
FREIWILLIG
WEITERVERSICHERT?
B)
FREIWILLIGE
WEITEROERSICHERUNG
NACH
DEN
SATZUNGEN
..............................................................
40
UNTER
WELCHEN
VORAUSSETZUNGEN
IST
DIE
WEITERVER
SICHERUNG
BEI
DER
ERSATZKASSE
EINE
REIN
PRIVATE?
WAS
GESCHIEHT
BEI
PRAEMIENSREIER
VERSICHERUNG?
WAS
GESCHIEHT,
WENN
DIE
SATZUNG
DIE
FREIWILLIGE
FORTSETZUNG
DER
PRIVATEN
VERSICHERUNG
AUSSCHLIESST?
III.
SELBSTOERSICHERUNG
..........................................................
41
A)
SELBSTVERSICHERUNG
NACH
DEN
REICHSGESETZ
LICHEN
BESTIMMUNGEN
......................................
41
WANN
UND
WO
IST
NACH
DEM
ANGESTELLTENVERSICHE
RUNGSGESETZ
EIN
FREIWILLIGER
EINTRITT
IN
DIE
VER
SICHERUNG
ZULAESSIG?
WANN
KANN
DIE
SELBSTVERSICHERUNG
FORTGESETZT
WERDEN?
B)
SELBSTVERSICHERUNG
NACH
DEN
SATZUNGEN
.
.
41
IST
EINE
PRIVATE
SELBSTVERSICHERUNG
MOEGLICH?
KANN
DIE
PRIVATE
SELBSTVERSICHERUNG
ALS
REICHS
GESETZLICHE
GEWERTET
WERDEN?
B.
BEITRAGSCNLRICHTUNG
NACH
DEN
REICHSGEFEHLICHEN
BESTIM
MUNGEN
UND
DEN
SATZUNGEN
..................................................
41
WIE
WERDEN
DIE
REICHSGESETZLICHEN
BEITRAEGE
ENTRICHTET?
WIE
WERDEN
DIE
REICHSGESETZLICHEN
BEITRAEGE
FUER
ERSATZ
KASSENOERSICHERTE
ENTRICHTET?
WIE
WERDEN
DIE
BEITRAEGE
FUER
HALBVERSICHERTE
ENT
RICHTET?
WIE
WERDEN
DIE
BEITRAEGE
FUER
TEILBESCHAEFTIGTE
ENT
RICHTET?
YY
WIE
WERDEN
DIE
BEITRAEGE
ENTRICHTET,
WENN
EIN
ANGE
STELLTER
BEI
MEHREREN
ARBEITGEBERN
TAETIG
IST,
VON
DENEN
NUR
EINER
ERSATZKASSENMITGLIED
IST?
INHALTSVERZEICHNIS.
9
SEITE
WIE
WERDEN
DIE
BEITRAEGE
ENTRICHTET,
WENN
EIN
ANGE
STELLTER
BEI
MEHREREN
ARBEITGEBERN
TAETIG
IST,
DIE
VER
SCHIEDENEN
ERSATZKASSEN
ANGESCHLOSSEN
SIND?
WELCHEN
BEITRAGSANTEIL
MUESSEN
DIE
ANGESTELLTEN
TRAGEN?
ERHALTEN
ERSATZKASSENVERSTCHERTE
VERSICHERUNGSKARTEN
?
WER
MUSS
DIE
FREIWILLIGEN
BEITRAEGE
ENTRICHTEN?
WIE
ENTRICHTEN
SELBSTVERSICHERER
IHRE
BEITRAEGE?
C.
HOEHE
DER
BEITRAEGE
..........................................................................
43
WELCHE
GEHALTS
UND
BEITRAGSKLASSEN
BESTEHEN
NACH
DEM
ANGESTELLTENVERSICHERUNGSGESETZ
?
WIE
HOCH
MUESSEN
DIE
ERSATZKASSENBELTRAEGE
SEIN?
WIE
WERDEN
DIE
SATZUNGSGEMAESSEN
BEITRAEGE
FESTGESETZT?
WELCHE
BEITRAEGE
SIND
FUER
HALBVERSICHERTE
ZU
ENTRICHTEN?
WER
DARF
SICH
HOEHER
VERSICHERN?
WER
TRAEGT
IM
FALLE
DER
HOEHERVERSICHERUNG
DEN
MEHR
BETRAG?
WIE
ZIEHEN
TEILBESCHAEFTIGTE
DEN
ARBEITGEBERBEITRAGS
ANTEIL
EIN?
IN
WELCHER
HOEHE
HABEN
SELBSTVERSICHERER
BEITRAEGE
ZU
LEISTEN?
V.
ANWARTSCHAFT
......................................................................................
44
I.
ANWARTSCHAFT
NACH
DEN
REICHSGESETZLICHEN
BE
STIMMUNGEN
..............................................................
44
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
ANWARTSCHAFT?
WIE
UND
WANN
WIRD
DIE
REICHSGESETZLICHE
ANWARTSCHAFT
ERWORBEN?
WIE
WIRD
DIE
ANWARTSCHAFT
AUFRECHTERHALTEN?
WANN
ERLISCHT
DIE
ANWARTSCHAFT?
WANN
KANN
DIE
ANWARTSCHAFT
WIEDER
AUFLEBEN?
WAS
SIND
ERSATZZEITEN?
WANN
WERDEN
ERSATZZEITEN
AUS
DIE
ANWARTSCHAFT
AN
GERECHNET?
II.
ANWARTSCHAFT
NACH
DEN
SATZUNGEN
........................
47
WANN
WIRD
EINE
PRIVATE
ANWARTSCHAFT
ERWORBEN?
WO
KANN
SIE
NUR
ERWORBEN
UND
AUFRECHTERHALTEN
WERDEN
?
WAS
GILT
FUER
DIE
ANWARTSCHAFT
BEI
PRAEMIENFREIER
VER
SICHERUNG
?
KANN
DURCH
PRAEMIENFREIE
VERSICHERUNG
DIE
REICHS
GESETZLICHE
ANWARTSCHAFT
AUSRECHTERHALTEN
WERDEN?
E.
WARTEZEIT
...........................................................................................
47
I.
WARTEZEIT
NACH
DEN
REICHSGESETZLICHEN
BESTIM
MUNGEN
.......................................................................
47
10
INHALTSVERZEICHNIS.
SETTE
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
WARTEZEIT?
WIE
KANN
DIE
REICHSGESETZLICHE
WARTEZEIT
ERFUELLT
WERDEN?
WIE
LANGE
DAUERT
DIE
REICHSGESETZLICHE
WARTEZEIT?
II.
WARTEZEIT
NACH
DEN
SATZUNGEN
.................................
49
WONACH
RICHTET
SICH
DIE
WARTEZEIT
FUER
DIE
PRIVATEN
LEISTUNGEN
?
F.
LEISTUNGEN
...........................................................................................
49
I.
ART
DER
LEISTUNGEN
.....................................................
49
A)
ART
DER
LEISTUNGEN
NACH
DEN
REICHSGESETZ
LICHEN
BESTIMMUNGEN
......................................
49
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN?
WAS
FUER
LEISTUNGEN
WERDEN
GEWAEHRT?
B)
ART
DER
LEISTUNGEN
NACH
DEN
SATZUNGEN.
.
52
WONACH
RICHTET
SICH
DIE
GEWAEHRUNG
DER
SATZUNGS
MAESSIGEN
LEISTUNGEN?
GIBT
ES
NACH
DEN
SATZUNGEN
ANDERE
ODER
HOEHERE
PRIVATE
LEISTUNGEN,
ALS
DIE
REICHSGESETZLICHEN?
II.
BERECHNUNG
DER
LEISTUNGEN
......................................
52
A)
BERECHNUNG
DER
RENTEN
NACH
DEN
REICHS
GESETZLICHEN
BESTIMMUNGEN
............................
52
WIE
WERDEN
RUHEGELD
UND
HINTERBLIEBENENRENTEN
BERECHNET?
B)
BERECHNUNG
DER
LEISTUNGEN
NACH
DEN
SATZUNGEN
...................................................................
53
STEHEN
DEN
ERSATZKASSENVERSICHERTEN
AUSSER
DEN
REICHS
GESETZLICHEN
LEISTUNGEN
AUCH
NOCH
PRIVATE
ZU?
WANN
WERDEN
DIE
AN
DIE
ERSATZKASSE
GELEISTETEN
BEI
TRAEGE
ALS
REICHSGESETZLICHE
GEWERTET?
III.
FESTSETZUNG
DER
LEISTUNGEN
......................................
54
A)
FESTSETZUNG
DER
LEISTUNGEN
NACH
DEN
REICHS
GESETZLICHEN
BESTIMMUNGEN
............................
54
WER
SETZT
DIE
REICHSGESETZLICHEN
LEISTUNGEN
FEST
UND
ZAHLT
SIE
AUS?
WO
SIND
DIE
LEISTUNGSANTRAEGE
ZU
STELLEN?
WELCHE
UNTERLAGEN
SIND
DEN
ANTRAEGEN
BEIZUSUEGEN
?
B)
FESTSETZUNG
DER
PRIVATEN
LEISTUNGEN
...
56
WER
SETZT
DIE
PRIVATEN
LEISTUNGEN
FESTUND
ZAHLT
SIE
AUS
?
AN
WEN
SIND
DIE
LEISTUNGSANTRAEGE
ZU
RICHTEN?
WELCHE
UNTERLAGEN
SIND
DEN
ANTRAEGEN
BEIZUFUEGEN?
BEISPIELE
................................................................................................
58
SACHREGISTER
...........................................................................................
61
|
any_adam_object | 1 |
author | Stephan, Josef Perlin, Kurt Koeser, Josef |
author_facet | Stephan, Josef Perlin, Kurt Koeser, Josef |
author_role | aut aut aut |
author_sort | Stephan, Josef |
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building | Verbundindex |
bvnumber | BV039732423 |
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