Gesez-mäßige Schrancken der Zeugen-Eyde und Urpheden: das ist Rechtlich- und vernünfftige Gegeneinander-Stellung Der unstrittigen Grund-Sätze, welche die wesentliche Stücke und Eigenschafften eines ächten Eyd-Schwures enthalten, mit dem Ohne Unterschied angewendeten Gebrauch des Zeugen-Eydes und der von Personen welche Ehrlos aus einem Lande geschaffet werden, abzuschwörenden Urpheden. Zum Beweiß Daß die Obliegenheit einer Christlichen Obrigkeit und die Rechte allerdings erfordern allen Bedacht möglichst dahin zurichten, damit der Gebrauch des Zeugen-Eydes auf grosse wichtige Klag-Sachen möge eingeschräncket - und die Urphede ehrlos zu erklärender Personen gäntzlich abgeschaffet werden
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Otto, G. C. (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Frankfurt am Mayn Bey Johann Friedrich Fleischer 1748.
Links:http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10511335-1
Beschreibung:Rückseite des Titelblatts unbedruckt
Umfang:8 ungezählte Seiten, 68 Seiten 4°