Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könne ... Dritter Theil Begreiffend, Wie sich ein Beamter in Justiz-Sachen, und zwar insonderheit bey solchen, welche in den andern Gegenstand oder Objectum der Jurisprudenz, Jus Rerum genannt, belehren ... soll. ...
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Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Nurnberg In Verlegung Joh. Hoffmanns Seel. Wittib, und Engelbert Streck Anno MDCCXX.
Nürnberg In Verlegung Johann Hoffmanns und Engelbert Strecks Seel. Wittib Anno MDCCXX.
Ausgabe:Zweyte Auflage
Links:http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10511235-6
Beschreibung:Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck
Rückseite des Titelblatts unbedruckt
Umfang:4 ungezählte Seiten, 818, 426 Seiten, 71 ungezählte Seiten 4°