Suchergebnisse - Lustricius
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1Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründliches Bedencken Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgeliehen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen oder nicht?Veröffentlicht 1623Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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2Responsum Iuris Alterum, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Uber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Gelt außgelihen, oder darmit jährliche pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zulassen, oder nicht?Veröffentlicht 1623Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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3Responsum iuris alterum, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Über dise Quaestion: Ob einer, welcher ... gut Gelt aussgelihen, ... schuldig seye, sich mit groben Müntzen ... bezahlen zu lassen, oder nicht?Veröffentlicht 1623Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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4Responsum iuris alterum, das ist, Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken uber dise Quæstion: ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt aussgelihen oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye sich mit groben Müntzen der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach bezahlen zu lassen oder nicht?Veröffentlicht 1623Signatur: Wird geladen …
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5Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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6Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?Veröffentlicht 1624Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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7M. Lustricii Responsum iuris alterum: d. i. Bedencken, ob einer, welcher gut Geld ausgeliehen ... schuldig sey, sich mit groben Munzen ... bezahlen zu lassen, oder nicht?Veröffentlicht 1623Signatur: Wird geladen …
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8Responsum Iuris Joan. Wolfgangi Hilleri U.I.D. Uber die Frag: Ob ein Schuldtner seinem Glaubiger, der ihme vor diesem mit guter gangbarer, unverruffter ReichsMüntz lehensweiß außgeholffen, mit jetziger im schwang gehender, geringhältig oder gesteigerten Müntz, rechtmessig bezahlen könne ...: um IndiceVeröffentlicht 1623Signatur: Wird geladen …
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9Responsum Iuris Alterum, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Uber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?Veröffentlicht 1624Signatur: Wird geladen …
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