Publicandum. Es sind zwar schon durch die Forst-Ordnungen im Betretungs-Fall, auf das Ausschneiden und Aushauen der jungen Kiehnen, in den Heiden und Schonungen, sehr empfindliche und geschärfte Strafen festgesetzt ...: [Berlin, den 23sten September 1792]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Kurmark Krieges- und Domainen-Cammer (GeistigeR SchöpferIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (Berlin) (DruckerIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [Berlin] [G. J. Decker] [1792]
Schlagwörter:
Abstract:Verbot des Ausschneidens und Aushauens junger Kiefern in Heiden und Schonungen
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt
Datierung am Schluss
Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks ist bedruckt
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Umfang:1 Bogen Format: ca. 36 x 44 cm. - Satzspiegel: 25,5 x 15,4 cm