Die Strafbarkeit des Betreibers professionell moderierter Online-Datingportale nach § 263 StGB.:
Gespeichert in:
Beteilige Person: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Tectum Verlag
2023
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaften
|
Links: | https://ebookcentral.proquest.com/lib/hwr/detail.action?docID=7285089 |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Umfang: | 1 Online-Ressource (191 Seiten) |
ISBN: | 9783828850590 |
Internformat
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505 | 8 | |a Intro -- 1. Kapitel: Einführung -- 1. Abschnitt: Allgemeines -- 2. Abschnitt: Professionell moderierte Onlinedating-Plattform -- 1. Unterabschnitt: Gegenstand einer Onlinedating-Plattform nach allgemeiner Verkehrsauffassung -- 2. Unterabschnitt: Professionelle Moderation -- 3. Abschnitt: Darlegung des Ausgangssachverhalts -- 2. Kapitel: Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale des 263 StGB -- 1. Abschnitt: Tatbestand des Grunddelikts gem. 263 I StGB -- 1. Unterabschnitt: Objektiver Tatbestand -- A. Täuschung über Tatsachen -- I. Allgemein -- II. In Betracht kommende Tatsachen -- III. In Frage kommende Täuschungshandlungen -- 1) Das Versenden der Werbemails -- a) Ausdrückliche Täuschung über Tatsachen -- b) Konkludente Täuschung über Tatsachen -- aa) Ontologischer Täuschungsbegriff -- bb) Normativer Täuschungsbegriff -- cc) Stellungnahme -- c) Täuschung durch Unterlassen -- d) Zwischenergebnis Täuschung durch Versenden der Werbemails -- 2) Die Gestaltung der Website -- a) Bildgestaltung mit Untertiteln -- b) Name der Website -- c) Werbetexte -- d) Gesamteindruck der Website -- 3) Das Versenden von Chatnachrichten durch die Moderatoren -- a) "Neutrale" Nachrichten -- b) Täuschende Nachrichten -- c) Gesamtkontext aus neutralen und täuschenden Nachrichten -- IV. Ausschluss der Täuschung durch Klarstellung in den AGB? -- 1) Zur abstrakten Frage ergangene Rechtsprechung -- a) Rechnungsähnliche Angebotsschreiben -- b) Abo- bzw. Vertragsfallen im Internet -- c) Ping-Anrufe -- 2) Übertragung der Rechtsprechung auf moderierte Onlinedatingportale -- a) Vergleichbarkeit der Situation -- b) Subsumtion unter die Anforderungen des BGH und der rein objektiven Auffassung -- aa) BGH -- (1) In den Hintergrund Treten von AGB im Allgemeinen? -- (2) Inhaltliche Überprüfung der AGB nach 307 ff. BGB -- (a) Vorliegen von AGB: 305 BGB. | |
505 | 8 | |a (b) Inhaltskontrolle nach 307 ff. -- (c) Unwirksamkeit der Klausel gem. 307 I 2 iVm 307 I 1 BGB -- (d) Information über Moderatoren als überraschende Klausel gem. 305c BGB -- (aa) Objektiv ungewöhnliche Klausel -- (bb) Überraschungsmoment -- (cc) Zwischenergebnis 305c BGB -- (3) Ausschlussfähigkeit durch hinreichende Deutlichkeit -- bb) Rein objektive Auffassung -- V. Zwischenergebnis Täuschung über Tatsachen -- B. Irrtum -- I. Irrtum durch fahrlässiges Verhalten der Portalnutzer -- 1) Mitverschulden der Nutzer des Portals -- 2) Irrtum unter Zweifeln -- II. Richtlinienkonforme Auslegung anhand RL 2005/29/EG -- III. Viktimodogmatische Normativierungen des Irrtumsbegriffs -- IV. Kein Vorliegen eines Irrtums -- C. Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum -- I. Ausreichen bloßer Äquivalenzkausalität? -- II. Übertragung der Lehre der objektiven Zurechnung auf den Betrugstatbestand -- 1) Allgemein -- 2) Risikosetzung -- 3) Risikorealisierung -- a) Dazwischentreten Dritter -- aa) Vorsätzliches Dazwischentreten Dritter -- bb) Fahrlässiges Dazwischentreten Dritter -- b) Dazwischentreten des Opfers -- aa) Vorsätzliches Dazwischentreten des Opfers -- eigenverantwortliche Selbstgefährdung -- bb) Fahrlässiges Dazwischentreten des Opfers -- III. Ergebnis Kausalität und objektive Zurechnung -- D. Vermögensverfügung -- I. Vermögensbegriff -- II. Handlung, Duldung oder Unterlassen -- III. Freiwilligkeit -- IV. Vermögensminderung -- 1) Käuflicher Erwerb der virtuellen Währung -- 2) Senden der einzelnen Nachricht -- 3) Verstreichenlassen der Widerrufsfrist ohne ein Senden von Nachrichten -- 4) Sonderfall: Versenden von Nachrichten aufgrund geschenkter Onlinewährung -- V. Unmittelbarkeit -- VI. Ergebnis Vorliegen einer Vermögensverfügung -- E. Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung -- I. Zweifel am Bestehen eines Kausalitätserfordernisses | |
505 | 8 | |a 1) "Kausalität" als terminologischer Fehlgriff -- 2) Kausalität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal -- II. Ursachenzusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensverfügung -- 1) Allgemein -- 2) Berücksichtigung der Lehre von der objektiven Zurechnung -- F. Beschädigung des Vermögens eines anderen: sog. Vermögensschaden -- I. Allgemein -- II. Vorliegen eines gegenseitigen Vertrags -- III. Gegenstand der vertraglichen Leistung -- 1) Leistung des Portalnutzers -- 2) Leistung des Portalbetreibers -- a) Auslegung nach 133 BGB -- b) Auslegung nach 157 BGB -- c) Exkurs: Sittenwidrigkeit der Vereinbarung? -- IV. Möglichkeit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung bei vorangegangener Täuschung? -- V. Wert der moderierten Chats -- VI. Die Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre von der Zweckverfehlung -- 1) Kritische Betrachtung der Lehre der Zweckverfehlung -- a) Unvereinbarkeit mit dem Wortlaut des 263 StGB -- b) Unvereinbarkeit mit dem Telos des 263 StGB -- 2) Subsumtion unter die Voraussetzungen des Vermögensschadens nach der Lehre der Zweckverfehlung -- a) Vom Verfügenden gesetzter Zweck -- aa) Grundlegend -- bb) Synallagmatische Vertragsverhältnisse -- cc) Von den Nutzern mit der Verfügung verfolgter Zweck -- b) Art des Zwecks: Erfordernis eines sozialen Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Fallgruppen der Zweckverfehlung bei synallagmatischen Verträgen -- (1) Mildtätige, karitative Zwecke -- (2) Indirekt wirtschaftlich relevante Zwecke -- cc) Speziell: der von den Nutzern gesetzte Zweck im Vergleich zu bisherigen Fallgruppen -- c) Ergebnis der Subsumtion -- VII. Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 1) Allgemein -- 2) Kritik an der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 3) Subsumtion unter die Kriterien der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag | |
505 | 8 | |a a) Vermögensschädigende Maßnahmen und nicht mehr hinreichende Mittel zur Lebensführung -- b) Keine Eignung der Leistung des Portalbetreibers zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Kritische Würdigung der Kriterien des BGH -- G. Täterschaft -- I. Mittelbare Täterschaft gem. 25 I Var. 2 StGB -- 1) Allgemein -- 2) Begehung der Tat durch Angestellte des Unternehmens -- a) Angestellte als (Bereicherungs-)absichtslos handelnde Werkzeuge -- b) Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen -- aa) Allgemein -- bb) Anordnungsgewalt und hierarchische Struktur -- cc) Rechtsgelöstheit des Machtapparats -- dd) Fungibilität des unmittelbar Ausführenden -- ee) Wesentlich erhöhte Tatbereitschaft des Ausführenden -- 3) Begehung der Tat durch die Moderatoren -- II. Mittäterschaft gem. 25 II StGB -- 1) Allgemein -- 2) Gemeinsamer Tatplan -- 3) Gemeinsame Tatausführung -- 2. Unterabschnitt: Subjektiver Tatbestand -- A. Allgemein -- B. Vorstellung gleichwertiger Leistungen -- I. Vorsatz bezüglich des Eintritts eines Vermögensschadens -- II. Absicht der Bereicherung -- III. Rechtswidrigkeit -- 1) Objektive Rechtswidrigkeit -- 2) Vorgestellte Rechtswidrigkeit -- C. Vorstellung ungleichwertiger Leistungen -- aa) Vorsatz -- bb) Absicht der Bereicherung -- cc) Rechtswidrigkeit -- D. Stoffgleichheit erstrebter Bereicherung bei Zweckverfehlung/ individuellem Schadenseinschlag -- 2. Abschnitt: Rechtswidrigkeit -- 3. Abschnitt: Schuldausschluss nach 17 StGB -- 1. Unterabschnitt: Fehlende Unrechtseinsicht -- A. Vorstellung bloßer Moralwidrigkeit -- B. Subsumtionsirrtum bei unzutreffender rechtlicher Einordnung -- 2. Unterabschnitt: Vermeidbarkeit des Irrtums -- A. Allgemein -- B. Zweifel: Annahme einer rechtlichen Grauzone -- C. Erfolgte anwaltliche Beratung | |
505 | 8 | |a D. Bleibende Zweifel nach erfolgter anwaltlicher Beratung -- E. Mehrfache anwaltliche Beratung -- 4. Abschnitt: Vorliegen eines besonders schweren Falls gem. 263 III 2 Nr. 1-3 StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßige (oder bandenmäßige) Begehung, 263 III 2 Nr. 1 StGB -- 2. Unterabschnitt: Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes, 263 III 2 Nr. 2 Var. 1 StGB -- 3. Unterabschnitt: Handeln in der Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 263 III 2 Nr. 2 Var. 2 StGB -- 4. Unterabschnitt: Bringen einer anderen Person in wirtschaftliche Not, 263 III 2 Nr. 3 StGB -- 5. Unterabschnitt: Ausschluss der Regelwirkung durch Mitverschulden der Opfer? -- 5. Abschnitt: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gem. 263 V StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßigkeit -- 2. Unterabschnitt: Als Mitglied einer Bande -- A. Subsumtion des Ausgangsfalles unter das Merkmal der Begehung als Mitglied einer Bande -- B. Restriktion für Wirtschaftsunternehmen -- 6. Abschnitt: Versuchter Betrug gem. 263 I, II, 22, 23 I StGB -- 7. Abschnitt: Exkurs - Teilnahme gem. 26, 27 StGB -- 1. Unterabschnitt: Anstiftung gem. 26 StGB -- 2. Unterabschnitt: Beihilfe gem. 27 StGB -- A. Allgemein -- B. Beihilfe durch Angestellte -- C. Beihilfe durch Moderatoren -- D. Neutrale Beihilfe -- 8. Abschnitt: Bagatellfälle und Strafantrag -- Verjährung -- 1. Unterabschnitt: Bagatellfälle und Strafantrag -- 2. Unterabschnitt: Verjährung -- 3. Kapitel: Strafprozessuale und sanktionenrechtliche Aspekte -- 1. Abschnitt: Verfahrenseinstellungen und Nichteröffnung des Verfahrens -- 1. Unterabschnitt: Einstellung nach 170 II 1 StPO -- 2. Unterabschnitt: Einstellungen aus Opportunitätsgründen -- A. Einstellung nach 153 StPO -- I. Vergehen -- II. Schuld des Täters als gering anzusehen | |
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776 | 0 | 8 | |i Erscheint auch als |n Druck-Ausgabe |a Fülscher, Friedrich Sebastian |t Die Strafbarkeit des Betreibers professionell moderierter Online-Datingportale nach § 263 StGB |d Baden-Baden : Tectum Verlag,c2023 |z 9783828849259 |
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In Frage kommende Täuschungshandlungen -- 1) Das Versenden der Werbemails -- a) Ausdrückliche Täuschung über Tatsachen -- b) Konkludente Täuschung über Tatsachen -- aa) Ontologischer Täuschungsbegriff -- bb) Normativer Täuschungsbegriff -- cc) Stellungnahme -- c) Täuschung durch Unterlassen -- d) Zwischenergebnis Täuschung durch Versenden der Werbemails -- 2) Die Gestaltung der Website -- a) Bildgestaltung mit Untertiteln -- b) Name der Website -- c) Werbetexte -- d) Gesamteindruck der Website -- 3) Das Versenden von Chatnachrichten durch die Moderatoren -- a) "Neutrale" Nachrichten -- b) Täuschende Nachrichten -- c) Gesamtkontext aus neutralen und täuschenden Nachrichten -- IV. Ausschluss der Täuschung durch Klarstellung in den AGB? -- 1) Zur abstrakten Frage ergangene Rechtsprechung -- a) Rechnungsähnliche Angebotsschreiben -- b) Abo- bzw. Vertragsfallen im Internet -- c) Ping-Anrufe -- 2) Übertragung der Rechtsprechung auf moderierte Onlinedatingportale -- a) Vergleichbarkeit der Situation -- b) Subsumtion unter die Anforderungen des BGH und der rein objektiven Auffassung -- aa) BGH -- (1) In den Hintergrund Treten von AGB im Allgemeinen? -- (2) Inhaltliche Überprüfung der AGB nach 307 ff. BGB -- (a) Vorliegen von AGB: 305 BGB.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">(b) Inhaltskontrolle nach 307 ff. -- (c) Unwirksamkeit der Klausel gem. 307 I 2 iVm 307 I 1 BGB -- (d) Information über Moderatoren als überraschende Klausel gem. 305c BGB -- (aa) Objektiv ungewöhnliche Klausel -- (bb) Überraschungsmoment -- (cc) Zwischenergebnis 305c BGB -- (3) Ausschlussfähigkeit durch hinreichende Deutlichkeit -- bb) Rein objektive Auffassung -- V. Zwischenergebnis Täuschung über Tatsachen -- B. Irrtum -- I. Irrtum durch fahrlässiges Verhalten der Portalnutzer -- 1) Mitverschulden der Nutzer des Portals -- 2) Irrtum unter Zweifeln -- II. Richtlinienkonforme Auslegung anhand RL 2005/29/EG -- III. Viktimodogmatische Normativierungen des Irrtumsbegriffs -- IV. Kein Vorliegen eines Irrtums -- C. Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum -- I. Ausreichen bloßer Äquivalenzkausalität? -- II. Übertragung der Lehre der objektiven Zurechnung auf den Betrugstatbestand -- 1) Allgemein -- 2) Risikosetzung -- 3) Risikorealisierung -- a) Dazwischentreten Dritter -- aa) Vorsätzliches Dazwischentreten Dritter -- bb) Fahrlässiges Dazwischentreten Dritter -- b) Dazwischentreten des Opfers -- aa) Vorsätzliches Dazwischentreten des Opfers -- eigenverantwortliche Selbstgefährdung -- bb) Fahrlässiges Dazwischentreten des Opfers -- III. Ergebnis Kausalität und objektive Zurechnung -- D. Vermögensverfügung -- I. Vermögensbegriff -- II. Handlung, Duldung oder Unterlassen -- III. Freiwilligkeit -- IV. 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Die Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre von der Zweckverfehlung -- 1) Kritische Betrachtung der Lehre der Zweckverfehlung -- a) Unvereinbarkeit mit dem Wortlaut des 263 StGB -- b) Unvereinbarkeit mit dem Telos des 263 StGB -- 2) Subsumtion unter die Voraussetzungen des Vermögensschadens nach der Lehre der Zweckverfehlung -- a) Vom Verfügenden gesetzter Zweck -- aa) Grundlegend -- bb) Synallagmatische Vertragsverhältnisse -- cc) Von den Nutzern mit der Verfügung verfolgter Zweck -- b) Art des Zwecks: Erfordernis eines sozialen Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Fallgruppen der Zweckverfehlung bei synallagmatischen Verträgen -- (1) Mildtätige, karitative Zwecke -- (2) Indirekt wirtschaftlich relevante Zwecke -- cc) Speziell: der von den Nutzern gesetzte Zweck im Vergleich zu bisherigen Fallgruppen -- c) Ergebnis der Subsumtion -- VII. Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 1) Allgemein -- 2) Kritik an der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 3) Subsumtion unter die Kriterien der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">a) Vermögensschädigende Maßnahmen und nicht mehr hinreichende Mittel zur Lebensführung -- b) Keine Eignung der Leistung des Portalbetreibers zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Kritische Würdigung der Kriterien des BGH -- G. Täterschaft -- I. Mittelbare Täterschaft gem. 25 I Var. 2 StGB -- 1) Allgemein -- 2) Begehung der Tat durch Angestellte des Unternehmens -- a) Angestellte als (Bereicherungs-)absichtslos handelnde Werkzeuge -- b) Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen -- aa) Allgemein -- bb) Anordnungsgewalt und hierarchische Struktur -- cc) Rechtsgelöstheit des Machtapparats -- dd) Fungibilität des unmittelbar Ausführenden -- ee) Wesentlich erhöhte Tatbereitschaft des Ausführenden -- 3) Begehung der Tat durch die Moderatoren -- II. Mittäterschaft gem. 25 II StGB -- 1) Allgemein -- 2) Gemeinsamer Tatplan -- 3) Gemeinsame Tatausführung -- 2. Unterabschnitt: Subjektiver Tatbestand -- A. Allgemein -- B. Vorstellung gleichwertiger Leistungen -- I. Vorsatz bezüglich des Eintritts eines Vermögensschadens -- II. Absicht der Bereicherung -- III. Rechtswidrigkeit -- 1) Objektive Rechtswidrigkeit -- 2) Vorgestellte Rechtswidrigkeit -- C. 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Unterabschnitt: Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes, 263 III 2 Nr. 2 Var. 1 StGB -- 3. Unterabschnitt: Handeln in der Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 263 III 2 Nr. 2 Var. 2 StGB -- 4. Unterabschnitt: Bringen einer anderen Person in wirtschaftliche Not, 263 III 2 Nr. 3 StGB -- 5. Unterabschnitt: Ausschluss der Regelwirkung durch Mitverschulden der Opfer? -- 5. Abschnitt: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gem. 263 V StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßigkeit -- 2. Unterabschnitt: Als Mitglied einer Bande -- A. Subsumtion des Ausgangsfalles unter das Merkmal der Begehung als Mitglied einer Bande -- B. Restriktion für Wirtschaftsunternehmen -- 6. Abschnitt: Versuchter Betrug gem. 263 I, II, 22, 23 I StGB -- 7. Abschnitt: Exkurs - Teilnahme gem. 26, 27 StGB -- 1. Unterabschnitt: Anstiftung gem. 26 StGB -- 2. Unterabschnitt: Beihilfe gem. 27 StGB -- A. 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spelling | Fülscher, Friedrich Sebastian Verfasser aut Die Strafbarkeit des Betreibers professionell moderierter Online-Datingportale nach § 263 StGB. 1st ed Baden-Baden Tectum Verlag 2023 ©2023 1 Online-Ressource (191 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaften Description based on publisher supplied metadata and other sources Intro -- 1. Kapitel: Einführung -- 1. Abschnitt: Allgemeines -- 2. Abschnitt: Professionell moderierte Onlinedating-Plattform -- 1. Unterabschnitt: Gegenstand einer Onlinedating-Plattform nach allgemeiner Verkehrsauffassung -- 2. Unterabschnitt: Professionelle Moderation -- 3. Abschnitt: Darlegung des Ausgangssachverhalts -- 2. Kapitel: Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale des 263 StGB -- 1. Abschnitt: Tatbestand des Grunddelikts gem. 263 I StGB -- 1. Unterabschnitt: Objektiver Tatbestand -- A. Täuschung über Tatsachen -- I. Allgemein -- II. In Betracht kommende Tatsachen -- III. In Frage kommende Täuschungshandlungen -- 1) Das Versenden der Werbemails -- a) Ausdrückliche Täuschung über Tatsachen -- b) Konkludente Täuschung über Tatsachen -- aa) Ontologischer Täuschungsbegriff -- bb) Normativer Täuschungsbegriff -- cc) Stellungnahme -- c) Täuschung durch Unterlassen -- d) Zwischenergebnis Täuschung durch Versenden der Werbemails -- 2) Die Gestaltung der Website -- a) Bildgestaltung mit Untertiteln -- b) Name der Website -- c) Werbetexte -- d) Gesamteindruck der Website -- 3) Das Versenden von Chatnachrichten durch die Moderatoren -- a) "Neutrale" Nachrichten -- b) Täuschende Nachrichten -- c) Gesamtkontext aus neutralen und täuschenden Nachrichten -- IV. Ausschluss der Täuschung durch Klarstellung in den AGB? -- 1) Zur abstrakten Frage ergangene Rechtsprechung -- a) Rechnungsähnliche Angebotsschreiben -- b) Abo- bzw. Vertragsfallen im Internet -- c) Ping-Anrufe -- 2) Übertragung der Rechtsprechung auf moderierte Onlinedatingportale -- a) Vergleichbarkeit der Situation -- b) Subsumtion unter die Anforderungen des BGH und der rein objektiven Auffassung -- aa) BGH -- (1) In den Hintergrund Treten von AGB im Allgemeinen? -- (2) Inhaltliche Überprüfung der AGB nach 307 ff. BGB -- (a) Vorliegen von AGB: 305 BGB. (b) Inhaltskontrolle nach 307 ff. -- (c) Unwirksamkeit der Klausel gem. 307 I 2 iVm 307 I 1 BGB -- (d) Information über Moderatoren als überraschende Klausel gem. 305c BGB -- (aa) Objektiv ungewöhnliche Klausel -- (bb) Überraschungsmoment -- (cc) Zwischenergebnis 305c BGB -- (3) Ausschlussfähigkeit durch hinreichende Deutlichkeit -- bb) Rein objektive Auffassung -- V. Zwischenergebnis Täuschung über Tatsachen -- B. Irrtum -- I. Irrtum durch fahrlässiges Verhalten der Portalnutzer -- 1) Mitverschulden der Nutzer des Portals -- 2) Irrtum unter Zweifeln -- II. 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Vermögensminderung -- 1) Käuflicher Erwerb der virtuellen Währung -- 2) Senden der einzelnen Nachricht -- 3) Verstreichenlassen der Widerrufsfrist ohne ein Senden von Nachrichten -- 4) Sonderfall: Versenden von Nachrichten aufgrund geschenkter Onlinewährung -- V. Unmittelbarkeit -- VI. Ergebnis Vorliegen einer Vermögensverfügung -- E. Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung -- I. Zweifel am Bestehen eines Kausalitätserfordernisses 1) "Kausalität" als terminologischer Fehlgriff -- 2) Kausalität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal -- II. Ursachenzusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensverfügung -- 1) Allgemein -- 2) Berücksichtigung der Lehre von der objektiven Zurechnung -- F. Beschädigung des Vermögens eines anderen: sog. Vermögensschaden -- I. Allgemein -- II. Vorliegen eines gegenseitigen Vertrags -- III. Gegenstand der vertraglichen Leistung -- 1) Leistung des Portalnutzers -- 2) Leistung des Portalbetreibers -- a) Auslegung nach 133 BGB -- b) Auslegung nach 157 BGB -- c) Exkurs: Sittenwidrigkeit der Vereinbarung? -- IV. Möglichkeit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung bei vorangegangener Täuschung? -- V. Wert der moderierten Chats -- VI. Die Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre von der Zweckverfehlung -- 1) Kritische Betrachtung der Lehre der Zweckverfehlung -- a) Unvereinbarkeit mit dem Wortlaut des 263 StGB -- b) Unvereinbarkeit mit dem Telos des 263 StGB -- 2) Subsumtion unter die Voraussetzungen des Vermögensschadens nach der Lehre der Zweckverfehlung -- a) Vom Verfügenden gesetzter Zweck -- aa) Grundlegend -- bb) Synallagmatische Vertragsverhältnisse -- cc) Von den Nutzern mit der Verfügung verfolgter Zweck -- b) Art des Zwecks: Erfordernis eines sozialen Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Fallgruppen der Zweckverfehlung bei synallagmatischen Verträgen -- (1) Mildtätige, karitative Zwecke -- (2) Indirekt wirtschaftlich relevante Zwecke -- cc) Speziell: der von den Nutzern gesetzte Zweck im Vergleich zu bisherigen Fallgruppen -- c) Ergebnis der Subsumtion -- VII. Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 1) Allgemein -- 2) Kritik an der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 3) Subsumtion unter die Kriterien der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag a) Vermögensschädigende Maßnahmen und nicht mehr hinreichende Mittel zur Lebensführung -- b) Keine Eignung der Leistung des Portalbetreibers zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Kritische Würdigung der Kriterien des BGH -- G. Täterschaft -- I. Mittelbare Täterschaft gem. 25 I Var. 2 StGB -- 1) Allgemein -- 2) Begehung der Tat durch Angestellte des Unternehmens -- a) Angestellte als (Bereicherungs-)absichtslos handelnde Werkzeuge -- b) Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen -- aa) Allgemein -- bb) Anordnungsgewalt und hierarchische Struktur -- cc) Rechtsgelöstheit des Machtapparats -- dd) Fungibilität des unmittelbar Ausführenden -- ee) Wesentlich erhöhte Tatbereitschaft des Ausführenden -- 3) Begehung der Tat durch die Moderatoren -- II. Mittäterschaft gem. 25 II StGB -- 1) Allgemein -- 2) Gemeinsamer Tatplan -- 3) Gemeinsame Tatausführung -- 2. Unterabschnitt: Subjektiver Tatbestand -- A. Allgemein -- B. Vorstellung gleichwertiger Leistungen -- I. Vorsatz bezüglich des Eintritts eines Vermögensschadens -- II. Absicht der Bereicherung -- III. Rechtswidrigkeit -- 1) Objektive Rechtswidrigkeit -- 2) Vorgestellte Rechtswidrigkeit -- C. Vorstellung ungleichwertiger Leistungen -- aa) Vorsatz -- bb) Absicht der Bereicherung -- cc) Rechtswidrigkeit -- D. Stoffgleichheit erstrebter Bereicherung bei Zweckverfehlung/ individuellem Schadenseinschlag -- 2. Abschnitt: Rechtswidrigkeit -- 3. Abschnitt: Schuldausschluss nach 17 StGB -- 1. Unterabschnitt: Fehlende Unrechtseinsicht -- A. Vorstellung bloßer Moralwidrigkeit -- B. Subsumtionsirrtum bei unzutreffender rechtlicher Einordnung -- 2. Unterabschnitt: Vermeidbarkeit des Irrtums -- A. Allgemein -- B. Zweifel: Annahme einer rechtlichen Grauzone -- C. Erfolgte anwaltliche Beratung D. Bleibende Zweifel nach erfolgter anwaltlicher Beratung -- E. Mehrfache anwaltliche Beratung -- 4. Abschnitt: Vorliegen eines besonders schweren Falls gem. 263 III 2 Nr. 1-3 StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßige (oder bandenmäßige) Begehung, 263 III 2 Nr. 1 StGB -- 2. Unterabschnitt: Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes, 263 III 2 Nr. 2 Var. 1 StGB -- 3. Unterabschnitt: Handeln in der Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 263 III 2 Nr. 2 Var. 2 StGB -- 4. Unterabschnitt: Bringen einer anderen Person in wirtschaftliche Not, 263 III 2 Nr. 3 StGB -- 5. Unterabschnitt: Ausschluss der Regelwirkung durch Mitverschulden der Opfer? -- 5. Abschnitt: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gem. 263 V StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßigkeit -- 2. Unterabschnitt: Als Mitglied einer Bande -- A. Subsumtion des Ausgangsfalles unter das Merkmal der Begehung als Mitglied einer Bande -- B. Restriktion für Wirtschaftsunternehmen -- 6. Abschnitt: Versuchter Betrug gem. 263 I, II, 22, 23 I StGB -- 7. Abschnitt: Exkurs - Teilnahme gem. 26, 27 StGB -- 1. Unterabschnitt: Anstiftung gem. 26 StGB -- 2. Unterabschnitt: Beihilfe gem. 27 StGB -- A. Allgemein -- B. Beihilfe durch Angestellte -- C. Beihilfe durch Moderatoren -- D. Neutrale Beihilfe -- 8. 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Gegenstand der vertraglichen Leistung -- 1) Leistung des Portalnutzers -- 2) Leistung des Portalbetreibers -- a) Auslegung nach 133 BGB -- b) Auslegung nach 157 BGB -- c) Exkurs: Sittenwidrigkeit der Vereinbarung? -- IV. Möglichkeit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung bei vorangegangener Täuschung? -- V. Wert der moderierten Chats -- VI. 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Begründung eines Vermögensschadens nach der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 1) Allgemein -- 2) Kritik an der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag -- 3) Subsumtion unter die Kriterien der Lehre vom persönlichen Schadenseinschlag a) Vermögensschädigende Maßnahmen und nicht mehr hinreichende Mittel zur Lebensführung -- b) Keine Eignung der Leistung des Portalbetreibers zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks -- aa) Allgemein -- bb) Kritische Würdigung der Kriterien des BGH -- G. Täterschaft -- I. Mittelbare Täterschaft gem. 25 I Var. 2 StGB -- 1) Allgemein -- 2) Begehung der Tat durch Angestellte des Unternehmens -- a) Angestellte als (Bereicherungs-)absichtslos handelnde Werkzeuge -- b) Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen -- aa) Allgemein -- bb) Anordnungsgewalt und hierarchische Struktur -- cc) Rechtsgelöstheit des Machtapparats -- dd) Fungibilität des unmittelbar Ausführenden -- ee) Wesentlich erhöhte Tatbereitschaft des Ausführenden -- 3) Begehung der Tat durch die Moderatoren -- II. Mittäterschaft gem. 25 II StGB -- 1) Allgemein -- 2) Gemeinsamer Tatplan -- 3) Gemeinsame Tatausführung -- 2. Unterabschnitt: Subjektiver Tatbestand -- A. Allgemein -- B. Vorstellung gleichwertiger Leistungen -- I. Vorsatz bezüglich des Eintritts eines Vermögensschadens -- II. Absicht der Bereicherung -- III. Rechtswidrigkeit -- 1) Objektive Rechtswidrigkeit -- 2) Vorgestellte Rechtswidrigkeit -- C. Vorstellung ungleichwertiger Leistungen -- aa) Vorsatz -- bb) Absicht der Bereicherung -- cc) Rechtswidrigkeit -- D. Stoffgleichheit erstrebter Bereicherung bei Zweckverfehlung/ individuellem Schadenseinschlag -- 2. Abschnitt: Rechtswidrigkeit -- 3. Abschnitt: Schuldausschluss nach 17 StGB -- 1. Unterabschnitt: Fehlende Unrechtseinsicht -- A. Vorstellung bloßer Moralwidrigkeit -- B. Subsumtionsirrtum bei unzutreffender rechtlicher Einordnung -- 2. Unterabschnitt: Vermeidbarkeit des Irrtums -- A. Allgemein -- B. Zweifel: Annahme einer rechtlichen Grauzone -- C. Erfolgte anwaltliche Beratung D. Bleibende Zweifel nach erfolgter anwaltlicher Beratung -- E. Mehrfache anwaltliche Beratung -- 4. Abschnitt: Vorliegen eines besonders schweren Falls gem. 263 III 2 Nr. 1-3 StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßige (oder bandenmäßige) Begehung, 263 III 2 Nr. 1 StGB -- 2. Unterabschnitt: Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes, 263 III 2 Nr. 2 Var. 1 StGB -- 3. Unterabschnitt: Handeln in der Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 263 III 2 Nr. 2 Var. 2 StGB -- 4. Unterabschnitt: Bringen einer anderen Person in wirtschaftliche Not, 263 III 2 Nr. 3 StGB -- 5. Unterabschnitt: Ausschluss der Regelwirkung durch Mitverschulden der Opfer? -- 5. Abschnitt: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gem. 263 V StGB -- 1. Unterabschnitt: Gewerbsmäßigkeit -- 2. Unterabschnitt: Als Mitglied einer Bande -- A. Subsumtion des Ausgangsfalles unter das Merkmal der Begehung als Mitglied einer Bande -- B. Restriktion für Wirtschaftsunternehmen -- 6. Abschnitt: Versuchter Betrug gem. 263 I, II, 22, 23 I StGB -- 7. Abschnitt: Exkurs - Teilnahme gem. 26, 27 StGB -- 1. Unterabschnitt: Anstiftung gem. 26 StGB -- 2. Unterabschnitt: Beihilfe gem. 27 StGB -- A. Allgemein -- B. Beihilfe durch Angestellte -- C. Beihilfe durch Moderatoren -- D. Neutrale Beihilfe -- 8. Abschnitt: Bagatellfälle und Strafantrag -- Verjährung -- 1. Unterabschnitt: Bagatellfälle und Strafantrag -- 2. Unterabschnitt: Verjährung -- 3. Kapitel: Strafprozessuale und sanktionenrechtliche Aspekte -- 1. Abschnitt: Verfahrenseinstellungen und Nichteröffnung des Verfahrens -- 1. Unterabschnitt: Einstellung nach 170 II 1 StPO -- 2. Unterabschnitt: Einstellungen aus Opportunitätsgründen -- A. Einstellung nach 153 StPO -- I. Vergehen -- II. Schuld des Täters als gering anzusehen 1) Allgemeines |
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