Kommentar: A. Def. - B. I. Philologische Tradition. - II. Theologische Tradition. - III. Juristische Tradition. - IV. der Kommentar als Gebrauchstext. Commentarii bedeutet "Gedächtnisstütze in schriftlicher Form". Ursprünglich handelt es sich bei den commentarii um geschäftliche Aufzeichnungen im privaten wie im öffentliche Leben. Mit commentarii werden auch Chroniken und Aufzeichnungen autobiographischen Inhalts bezeichnet, die das Material für die spätere Geschichtsschreibung liefern sollen. Commentarii heißen schließlich die Notizen von Lehrern und Schülern, dann in spätrepublikanischer Zeit auch erläuternde Schriften:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Püschel, Ulrich 1943-2014 (VerfasserIn)
Format: Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 1998
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