Markt, genau geregelt waren die periodischen Märkte, insbesondere die gewöhnlich in vierzehntägigem Abstand, oft aber auch wöchentlich abgehaltenen nundinae, für die Kaiser Theodosius II. und Valentinian III. noch im Jahr 444 eine neue Handelsabgabe (siliquaticum) eingeführt haben; als nundinae barbarorum werden in der Vita Severini außerdem die periodischen Märkte der Germanen jenseits der Donau bezeichnet, so dass man in ihnen, wie in den römischen nundinae, meist die Anfänge des mittelalterlichen Marktwesens sieht:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Reichmann, Christoph 1950- (VerfasserIn)
Format: Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2001