Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteiligte Personen: Naumann, Hans-Peter 1939-2020 (VerfasserIn), Schmidt-Wiegand, Ruth 1926-2014 (VerfasserIn)
Format: Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2003
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