Truppenstärken (Historisch), Äußerungen über Truppenstärken können sich auf mindestens zwei Sachverhalten beziehen: Einerseits auf die Gesamtzahl der Angehörigen der Streitmacht eines Staates, und zwar entweder im Frieden oder im Krieg, andererseits auf die Anzahl der Angehörigen eines Heeres, über das eine kriegführende Partei während eines bestimmten Feldzugs, während eines sonstigen kriegerischen Ereignisses oder auf einem bestimmten Kriegsschauplatz verfügt:
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