Phyge: der bürgerlichen Ehren und Rechte konnte ein Bürger zu Teil oder in vollem Umfang, vorübergehend oder dauernd verlustig erklärt werden durch Ächtung oder Verbannung oder Atimie:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Beteilige Person: Schulthess, Otto 1862-1939 (VerfasserIn)
Format: Paper
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 1941
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