Karl VI. Heiliges Römisches Reich, K. (1715). Wir Carl der Sechste Von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, ... Entbieten N. allen ... Unser Kayserl. und Landesfürstl. Gnad, ... und geben euch hiemit abermalen Gnädigst zuvernemmen ; Demnach eine sonderbare Vorsorg erfordert, daß die von Unsern ... Vorfahrern an Reich öfters verbottene Ausfuhr des Saliters auß dem Ertz-Herzogthum Oesterreich ... wegen dessen eigener Notturft ... nachtrucklich inhibirt werde ; ..: Geben in ... Wienn den zwölften Novembris im Sibenzehenhundert und Fünfzehenden ... Jahr.
Chicago Style (17th ed.) CitationKarl VI. Heiliges Römisches Reich, Kaiser. Wir Carl Der Sechste Von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, ... Entbieten N. Allen ... Unser Kayserl. Und Landesfürstl. Gnad, ... Und Geben Euch Hiemit Abermalen Gnädigst Zuvernemmen ; Demnach Eine Sonderbare Vorsorg Erfordert, Daß Die Von Unsern ... Vorfahrern an Reich öfters Verbottene Ausfuhr Des Saliters Auß Dem Ertz-Herzogthum Oesterreich ... Wegen Dessen Eigener Notturft ... Nachtrucklich Inhibirt Werde ; ..: Geben in ... Wienn Den Zwölften Novembris Im Sibenzehenhundert Und Fünfzehenden ... Jahr. [S.l.], 1715.
MLA (9th ed.) CitationKarl VI. Heiliges Römisches Reich, Kaiser. Wir Carl Der Sechste Von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, ... Entbieten N. Allen ... Unser Kayserl. Und Landesfürstl. Gnad, ... Und Geben Euch Hiemit Abermalen Gnädigst Zuvernemmen ; Demnach Eine Sonderbare Vorsorg Erfordert, Daß Die Von Unsern ... Vorfahrern an Reich öfters Verbottene Ausfuhr Des Saliters Auß Dem Ertz-Herzogthum Oesterreich ... Wegen Dessen Eigener Notturft ... Nachtrucklich Inhibirt Werde ; ..: Geben in ... Wienn Den Zwölften Novembris Im Sibenzehenhundert Und Fünfzehenden ... Jahr. 1715.