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August II. Polen, K. (1697). Von Gottes Gnaden, Friedrich Augustus, König in Pohlen ... Hertzog zu Sachsen ... des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall und Chur-Fürst ... Nachdem wir ... zum Könige in Pohlen erwählet worden ... daß Wir Uns in Landes vätterlicher Sorgfalt ermeldten Unsers Churfürstenthums ... treulich annehmen würden ... Herrn Anthon Egon Fürsten zu Fürstenberg ... zum Stadthalter verordnet, und Ihme dieserhalben absonderlich allergnädigsten Befehl gethan haben ..: So geschehen zu Schlaskowa, am 17. 27. Iulii. 1697.

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August II. Polen, König. Von Gottes Gnaden, Friedrich Augustus, König in Pohlen ... Hertzog Zu Sachsen ... Des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall Und Chur-Fürst ... Nachdem Wir ... Zum Könige in Pohlen Erwählet Worden ... Daß Wir Uns in Landes Vätterlicher Sorgfalt Ermeldten Unsers Churfürstenthums ... Treulich Annehmen Würden ... Herrn Anthon Egon Fürsten Zu Fürstenberg ... Zum Stadthalter Verordnet, Und Ihme Dieserhalben Absonderlich Allergnädigsten Befehl Gethan Haben ..: So Geschehen Zu Schlaskowa, Am 17. 27. Iulii. 1697. [S.l.], 1697.

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August II. Polen, König. Von Gottes Gnaden, Friedrich Augustus, König in Pohlen ... Hertzog Zu Sachsen ... Des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall Und Chur-Fürst ... Nachdem Wir ... Zum Könige in Pohlen Erwählet Worden ... Daß Wir Uns in Landes Vätterlicher Sorgfalt Ermeldten Unsers Churfürstenthums ... Treulich Annehmen Würden ... Herrn Anthon Egon Fürsten Zu Fürstenberg ... Zum Stadthalter Verordnet, Und Ihme Dieserhalben Absonderlich Allergnädigsten Befehl Gethan Haben ..: So Geschehen Zu Schlaskowa, Am 17. 27. Iulii. 1697. 1697.

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