Koebel, J. (1523). Gerichts Ordenu[n]g, Antzeigung vnd Jnleitung Gerichtlicher Ordenung, zu volnfüru[n]g der sachen inn Recht: Den Fürsprechen, inn den Vndern oder Nydern Gerichten, zu Einer Anweisung .. [Köbel].
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Koebel, Jacob. Gerichts Ordenu[n]g, Antzeigung Vnd Jnleitung Gerichtlicher Ordenung, Zu Volnfüru[n]g Der Sachen Inn Recht: Den Fürsprechen, Inn Den Vndern Oder Nydern Gerichten, Zu Einer Anweisung .. Oppenheym: [Köbel], 1523.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Koebel, Jacob. Gerichts Ordenu[n]g, Antzeigung Vnd Jnleitung Gerichtlicher Ordenung, Zu Volnfüru[n]g Der Sachen Inn Recht: Den Fürsprechen, Inn Den Vndern Oder Nydern Gerichten, Zu Einer Anweisung .. [Köbel], 1523.
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