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Karl V. Heiliges Römisches Reich, K. (1549). Der Römischen Kay. Mai. vnd gemeyner Stend deß heyligen Reichs angenommene vnd bewilligte Cammergerichts Ordnung: Zu befürderung gemeynes nutzes auß allen alten Cammergerichts Ordnungen vnd Abschieden jetzt vff dem Reichßtag zu Augspurg, Anno Domini M.DXLVIII. von newem zusammen gezogen, gemehrt vnd gebessert. Schöffer.

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Karl V. Heiliges Römisches Reich, Kaiser. Der Römischen Kay. Mai. Vnd Gemeyner Stend Deß Heyligen Reichs Angenommene Vnd Bewilligte Cammergerichts Ordnung: Zu Befürderung Gemeynes Nutzes Auß Allen Alten Cammergerichts Ordnungen Vnd Abschieden Jetzt Vff Dem Reichßtag Zu Augspurg, Anno Domini M.DXLVIII. Von Newem Zusammen Gezogen, Gemehrt Vnd Gebessert. Meyntz: Schöffer, 1549.

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Karl V. Heiliges Römisches Reich, Kaiser. Der Römischen Kay. Mai. Vnd Gemeyner Stend Deß Heyligen Reichs Angenommene Vnd Bewilligte Cammergerichts Ordnung: Zu Befürderung Gemeynes Nutzes Auß Allen Alten Cammergerichts Ordnungen Vnd Abschieden Jetzt Vff Dem Reichßtag Zu Augspurg, Anno Domini M.DXLVIII. Von Newem Zusammen Gezogen, Gemehrt Vnd Gebessert. Schöffer, 1549.

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