Suchergebnisse - Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727
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1Des klugen Beamten auserlesenes und nach dem heutigen Curial-Stylo wohl-eingerichtetes Formular-Buch: Darinnen alles, was Beamten, Richtern, Advocaten, Notarien ... in allen ... Fällen nöthig seyn kann, zu finden und anzutreffen ist ; Zu nützlichem Gebrauche desselben ist jedem Capitel eine kurtze Anweisung vorgesetzt ... ; Nebst nöthigen RegisternVeröffentlicht 1772Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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2Christoph Heinrich Schwesers Weiland Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachischen geheimen Regierungs- Hof- und Justiz-Raths, ... Kluger Beamte: in welchen ein vollkommener Unterricht enthalten, wie ein Beamter in denen hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen, Regalien und Herrlichkeiten, ... sich belehren ... und gesetzmäßig verhalten könneBand 2,[2] = 4. Teil - Ius rerumvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1769Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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3Christoph Heinrich Schwesers Weiland Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachischen geheimen Regierungs- Hof- und Justiz-Raths, ... Kluger Beamte: in welchen ein vollkommener Unterricht enthalten, wie ein Beamter in denen hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen, Regalien und Herrlichkeiten, ... sich belehren ... und gesetzmäßig verhalten könneBand 3,[1] = 5. Teil - Actionesvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1769Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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4Christoph Heinrich Schwesers Weiland Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachischen geheimen Regierungs- Hof- und Justiz-Raths, ... Kluger Beamte: in welchen ein vollkommener Unterricht enthalten, wie ein Beamter in denen hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen, Regalien und Herrlichkeiten, ... sich belehren ... und gesetzmäßig verhalten könne[4] - Vollständiges Real- und Verbal-Register ...von Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1769Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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5Der vorsichtige und getreue Rechnungs-Beamte: welcher deutlich an die Hand giebt, wie ein Beamter in allen Vorfällen sich verhalten, sein Amt einrichten und fortführen, die eingeschlichenen Unordnungen ... abstellen, das Rechnungs-Werk selbsten vorsichtig tractiren und sich ausser aller Verantwortung setzen solle ; Mit den nöthigen Rechnungs-Formularien erläutertVeröffentlicht 1769Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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6Des klugen Beamten tägliches Hand-Lexicon: Nebst e. Anh. e. vollständigen Wörterbuchs von d. jüdisch-teutschen u. rothwelschen od. sog. Spitzbuben Sprache ... wie auch e. alph. Verz. d. Meßen u. MärkteVeröffentlicht 1768Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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7Christoph Heinrich Schwesers ... kluger Zehend-Beamte oder ausführliche Abhandlung des Zehend-Rechts: nach dessen heutigem Gebrauche inn- und ausserhalb Teutschland ... ; Nach dem Jure Canonico ... ; Auch mit vollständigen Registern versehenVeröffentlicht 1768Signatur: Wird geladen …
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8Des klugen Beamten auserlesener Criminal-Proceß: worinnen von d. Ursprung d. Criminal-Verordnung unter Kaiser Maximiliano I. wie auch von d. Criminal-Proceß überhaupt u. insbesondere, u. von d. Straffen nach d. göttl. röm. alten dt. caroling. u. vielen Landes-Gesetzen ... gehandelt wird ; nebst Beyfügung d. hierzu nöthigen peinl. Hals-Gerichts-Ordnung Kaiser Carls V., samt d. ProjectenVeröffentlicht 1768Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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9Des Klugen Beamten auserlesener Criminal-Proceß: Worinnen von dem Ursprung der Criminal-Verordnung unter Kayser Maximiliano I. Wie auch von dem Criminal-Proceß überhaupt und insbesondere, und von denen Straffen nach dem Göttlichen, Römischen, alten Deutschen, Carolingischen, und vielen Landes-Gesetzen, auf eine wohlbegreifliche Weise, gehandelt wird; Nebst Beyfügung der hierzu nöthigen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung Kayser Carls des Vten, samt denen ProjectenVeröffentlicht 1766Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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10Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könne. ...Fünffter Theil - Begreiffend Wie sich ein Beamter in Justiz-Sachen, und zwar insonderheit bey solchen, welche in den dritten Gegenstand, oder Objectum der Jurisprudenz, Actiones genannt, einlauffen, verhalten, die Arten der Klagen unterscheiden, ... observiren sollvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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11Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könneBand 5 - Begreiffend Wie sich ein Beamter in Justiz-Sachen, und zwar insonderheit bey solchen, welche in den dritten Gegenstand, oder Objectum der Jurisprudenz, Actiones genannt, einlauffen, verhalten, die Arten der Klagen unterscheiden, ... observiren sollvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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12Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könne ...Dritter Theil - Begreiffend, Wie sich ein Beamter in Justiz-Sachen, und zwar insonderheit bey solchen, welche in den andern Gegenstand oder Objectum der Jurisprudenz, Jus Rerum genannt, belehren ... soll. ...von Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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13Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könneBand 1von Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1716Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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14Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könne ...Anderer Theil - Begreiffend, Wie sich ein Beambter in Justiz-Sachen, und zwar insonderheit, welche in den ersten Gegen-Stand der Jurisprudenz, wie es insgemein genannt wird, nemlich in das Jus Personarum, einlauffen, belehren, die vorfallende Casus unter denen Partheyen daraus appliciren und entscheiden, und damit der Justiz sowol ein Genügen thun, als sich seines gebrauchten Amts halben sicher setzen kanvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1710Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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15Avrea praxis jvris decimandi, oder, Nützliche Vorstell- und Ausübung des Zehend-RechtsVeröffentlicht 1708Signatur: Wird geladen …
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16Der Kluge Beamte, Oder Informatorium Juridicum Officiale: Das ist: Unterricht, wie sich ein Beamter in denen seiner Herrschafft zukommenden hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen ... zu seiner Herrschafft Nutzen verhalten, sich aber selbst dabey ausser Verantwortung setzen könne. ...Anderer Theil - Begreiffend, Wie sich ein Beamter in Justiz-Sachen, und zwar insonderheit, welche in den ersten Gegen-Stand der Jurisprudenz, wie es insgemein genannt wird, nemlich in das Jus Personarum, einlauffen, belehren, die vorfallende Casus unter denen Partheyen daraus appliciren und entscheiden, und damit der Justiz sowol ein Genügen thun, als sich seines gebrauchten Amts halben sicher setzen kanvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1704Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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17Discursus Politicus, De Imperio Romano: Quem In Illustris Christian-Ernestini Acroaterio Maiori Sub Praesidio Dn. M. Johann. Wolfg. Rentschii, Phil. Prof. ... subiicit Autor & Respondens Christophorus Heinricus Sueserus, Wonsidel. ...Veröffentlicht 1666Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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18Germani Philoparchi kluger Forst- und Jagdbeamte oder juristische und practische Anleitung, wie die Forst- Jagd- und Wildbahnsgerechtsame aufs beste zu beobachten: schädliche Eingriffe zu verhüten, und das Jagd- und Forstwesen überhaupt nach den allgemeinen Reichsrechten ... aufrecht erhalten werden sollVeröffentlicht 1774Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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19Theatrum Servitutum oder Schauplatz der Dienstbarkeiten: worauf alle Arten der Servituten, wie solche im Sächliche oder Persönliche, in Stadt- und Land-Dienstbarkeiten und in Servitutes personalissimas abgetheilt werden; wie auch die alten und neuen Knecht- und Dienerschaften, die an einigen Orten Deutschlands annoch übliche Leibeigenschaft, nicht minder die Frohn- und Lehen-Dienste und andere, einem Speciem Servitutis mit sich führende Thätlichkeiten vorgestellt, erörtert und durch viele Quæstiones und Casus erläutert sindVeröffentlicht 1769Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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20Christoph Heinrich Schwesers Weiland Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachischen geheimen Regierungs- Hof- und Justiz-Raths, ... Kluger Beamte: in welchen ein vollkommener Unterricht enthalten, wie ein Beamter in denen hohen Landes- und Territorial-Gerechtsamen, Regalien und Herrlichkeiten, ... sich belehren ... und gesetzmäßig verhalten könneBand 1[,1] - Ius personarumvon Schweser, Christoph Heinrich 1647-1727Veröffentlicht 1769Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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