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Sextus Pomponius
Sextus Pomponius war einer der führenden römischen Juristen in der hochklassischen Zeit des römischen Rechts (2. Jahrhundert).Über die Person Pomponius ist kaum etwas bekannt. Er war ein Zeitgenosse von Gaius und stand dessen juristischer Gesinnung nahe, denn wie dieser, war er ein Vertreter der klassischen Rechtsauffassung der sabinianischen Rechtsschule. Genauso wie Gaius verfügte Pomponius aber über kein ''ius respondendi'', das ihm an des Kaisers Statt erlaubt hätte, auflaufende Rechts- und Gesetzesanfragen zu beantworten. Seine Bedeutung liegt darin, dass er Verfasser lehrreicher Kommentarliteratur war.
Pomponius schrieb drei bedeutende Kommentare zu den Zivilrechtslehrbüchern der Juristen Quintus Mucius Scaevola, der Pontifex Maximus und Konsul war, nämlich die ''libri ad Quintum Mucium'' in 39 Büchern, Masurius Sabinus, ''ad Sabinum'' in 35 Büchern, und Plautius. Die Kommentarliteratur zu Sabinus weist die Besonderheit auf, dass der Umfang des Grundwerks um ein Vielfaches übertroffen wurde, sodass die Ausführungen selbst ein gründliches Handbuch abgaben, sehr geschätzt bei den nachrückenden Juristen. Ferner verfasste Pomponius einen nur aus späteren Zitaten bekannten Kommentar zum prätorischen Edikt ''(ad edictum)''. Die Kommentare geben zusammenfassend Aufschluss über die Jurisprudenz der klassischen Zeit. Monographische Abhandlungen widmete er diversen Rechtsgeschäften und Anordnungen, etwa dem Fideikommiss, der Stipulation und den ''senatus consulta''. Zwei von ihm zusammengestellte Fallsammlungen wurden später wohl zu einem Werk vereinigt. Auch originell verpackte Literatur geht auf ihn mit den ''Variae lectiones'' („Vermischte Lesestücke“) zurück.
Von herausragender Bedeutung ist sein ''Enchiridion'' ''(liber singularis enchiridii)''. Das Werk gilt als einer der ersten Abrisse einer Rechtsgeschichte. Dargestellt ist die römische Rechtsgeschichte bis in die Gegenwart des Pomponius. In etwas überarbeiteter Form fand das Enchiridion Einlass in die ''Digesten'' (1, 2, 2, 1–53) und konnte so erhalten bleiben. Pomponius führt darin zu verschiedenen Überlieferungen römischer Juristen aus, weshalb das Werklein bis heute eine wesentliche Quelle zur Arbeit der klassischen Juristen abgibt.
Zitiert wird Pomponius in den ''Digesten'' besonders häufig von Ulpian, weshalb das justinianische Fundamentalwerk 578 Exzerpte des Pomponius aufweist. Veröffentlicht in Wikipedia
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1Pomponii de origine iuris fragmentumVeröffentlicht 1848Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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2Modestini & Pomponii in colloquiis familiaribus de statu Cameralis judicii in Imperio supremi ... meditationes acroamaticaeVeröffentlicht 1735Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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3Sexti Pomponii iure consulti quae in pandectis Iustiniani reliqua sunt ex libro ad Sabinum[1]von Pomponius, Sextus ca. 2. Jh, Pagenstecher, Heinrich Theodor 1696-1752Veröffentlicht 1725Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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4S. Pomponii iure consulti quae in pandectis Iustiniani reliqua suntVeröffentlicht 1723Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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5Domitii Ulpiani fragmenta quae dicuntur tituli ex corpore UlpianiVeröffentlicht 2021Signatur: Wird geladen …Online lesen
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6Modestini & Pomponii In Colloquiis Familiaribus De Statu Cameralis Judicii In Imperio Supremi Ad Ordinat. Cam. Partis Primæ Titulos potiores Meditationes AcroamaticæSignatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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7S. Pomponii iure consulti quae in pandectis Iustiniani reliqua suntVeröffentlicht 1725Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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8Instituta: Einleytung, Fundamennt, kurtze und klaerliche Verfassung alles Keyserlichen unnd Weltlichen RechtenVeröffentlicht 1536Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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9Christ. Adami Ruperti Ad enchiridion Pomponii JC. de origine juris ejusq[ue] interpret. libri III animadversionumVeröffentlicht 1696Signatur: Wird geladen …
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10Christ. Adami Ruperti Hist. Prof. olim Altdorfini. Ad Enchiridion Pomponii JC. De Origine Juris Eiusq[ue] Interpret. Libri III. AnimadversionumVeröffentlicht 1661Signatur: Wird geladen …
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11Sexti Pomponii iure consulti quae in pandectis Iustiniani reliqua sunt ex libro ad SabinumSignatur: Wird geladen …
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