Suchergebnisse - Blumblacher, Christoph
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1Commentarius in Kayser Carl des Fünften peinliche Hals-Gerichts-OrdnungVeröffentlicht 1996Signatur: Wird geladen …
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2Tractat von Anlait-Recht: Sowohl Nach den gemeinen Rechten, als dises Hochlöblichen Ertz-Stiffts, und aller Orthen üblich: und in Schwung gehenden Gewonheiten, auch von Alters hergebrachten Herkommen Rechtlich außgeführt: Und in 40. Capita außgetheilt, Eine Materi, welche fast Täg- und Wochentlich bey hohen, und nidrigen Dicateriis, Instantien, und Tribunalien vor- und an das Tag-Liecht kommet, und mehristens in Praxi bestehetVeröffentlicht 1721Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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3Tractatus De Iure Emphiteutico, Vitalitio Et Iure Precariae, Vulgo Von Erb-Recht, Leibgeding, und Freystifft-Recht: Ad Usum & mores nostri Temporis accommodatus. In quo Casus quotidiani in foro enucleatim discutiuntur & resolvunturVeröffentlicht 1715Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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4Tractátus de jure emphiteutico, vitalitio et jure precariae, vulgo von Erb-Recht, Leibgeding und Freystifft-RechtVeröffentlicht 1715Signatur: Wird geladen …
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5Libellus De Tutelis: Vormundschaffts-Büchel, Darinnen tam theoricè quàm practicè gründlich außgeführt wird, wie und was Gestalten die Pupillen in- und ausser Gericht durch die Obrigkeiten und Vormunder zu beobachten und zu beschützen ...Veröffentlicht 1715Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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6Commentarius Jn Käyser Carl deß Fünfften, vnd deß Heil. Röm. Reichs Peinliche Halßgerichts-Ordnung: Worinnen vmbständlich, gründlich vnd klar außgeführet vnd erkläret wird, Wie man Den gantzen Peinlichen Proceß so wohl mit Protocollirn ... vnd sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- vnd Schliessung desselben, allerhand Unthaten gebürlich straffen solle ; Worbey Der Text der völligen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, vnd außführliche Summaria, sambt einem ordentlichen Register Articulorum: Wie auch einem ... Indice Rerum & Verborum sich befinden ...Veröffentlicht 1678Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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7Christophori [Andreas] Blumblacher Dissertatio iuridica de retractu gentilitio et conventionaliVeröffentlicht 1673Signatur: Wird geladen …
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8Dissertatio Juridica De Retractu Gentilitio Et ConventionaliVeröffentlicht 1673Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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9Libellvs De Tvtelis: Vormundtschaffts-Büchel, Darinnen tam theoricè quàm practicè gründlich außgeführt wird, wie vnd was Gestalten die Pupillen in: vnd ausser Gericht durch die Obrigkeiten und Vormunder zu beobachten und zu beschützen ...Veröffentlicht 1668Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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10Tractatus De Iure Emphiteutico, Vitalitio Et Iure Precariae, Vulgo Von Erbrecht/Leibgeding/und Freystifftrecht: Ad usum mores nostri Temporis accomodatusVeröffentlicht 1661Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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11Commentarius In Kayser Carl deß V. und deß Heiligen Römischen Reichs Peynliche Halß-Gerichts-Ordnung, Worinnen Umständlich, gründlich und klar außgeführet und erkläret wird, Wie man den gantzen peinlichen Proceß sowohl mit Protocolliren, mit der Captur, Examiniren, Constituiren, Torquiren, und sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als nach Abführ- und Schliessung desselben, allerhand Unthaten gebührlich straffen solle. Worbey der Text der völligen peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, und außführliche Summaria, samt einem ordentlichen Register Articulorum: wie auch einem absonderlichen und vollkommenen Indice Rerum & verborum sich befinden: Nicht allein allen Obrigkeiten, Richtern, Urtheilern, und Rechts-Gelehrten, die in Criminal-Sachen zu sprechen, oder zu thun haben: sondern auch denen Advocaten, Gerichts-Procuratorn, und denen armen Gefangenen zu ihrer Defension selbsten, höchstens nutzlichVeröffentlicht 1752Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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12Tractatus iuridicus de servitutibus praedialibus seu realibusVeröffentlicht 1719Signatur: Wird geladen …
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13Commentarius In Kayser Carl deß Fünfften, und deß H. Röm. Reichs Peinliche Halsgerichts-Ordnung, Worinnen umbständlich, gründlich und klar außgeführtert und erkläret Wird, Wie man Den gantzen Peinlichen Prozeß sowohl mit Protocollirn, mit der Capitur, Exminirn, Constituirn, Torquirn, und sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- und Schliessung desselben, allerhand Unthaten gebührlich straffen solle: Worbey Der text der völligen Peinlichen Halßgerichts-Ordnung, und außführliche Summaria, sambt einem ordentlichen Register Articulorum Wie auch einem absonderlichen und vollkommenen Index Rerum & Verborum sich befinden. Nicht allein Obrigkeiten, Richtern , Urtheilern, und Rechts-Gelehrten, die in Criminal-Sachen zu sprechen, oder zu thun haben: Sondern auch den Advocaten, Gerichts-Procuratorn, und denen armen Gefangenen zu ihrer Defension selbsten, höchstens nutzlichSignatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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14Commentarius in Kaiser Carl V peinliche Halß-Gerichts-OrdnungVeröffentlicht 1694Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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15Commentarius in Kaiser Karl des V. u. des H. R. Reichs peinliche Halsgerichts-OrdnungVeröffentlicht 1694Signatur: Wird geladen …
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16Disp. publ. de servitutibus praedialibus s. realibusVeröffentlicht 1673Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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17Corona genethliaca reverendissimo et illustrissimo domino domino Polycarpo Guilielmo Sacri Rom. Imper. Comiti de Khüenburg, libero Baroni in Khüenegg ... ad natalem solemnitatem contextaVeröffentlicht 1671Signatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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18Commentarius Jn Kayser Carl deß Fünfften, vnd deß Heil. Röm. Reichs Peinliche Halß-Gerichts-Ordnung: Worinnen vmbständlich, gründlich vnd klar außgeführt vnd erklärt wird, Wie man Den gantzen Peinlichen Process so wohl mit Protocollirn ... vnnd sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- vnnd Schliessung desselben, allerhand Vnthaten gebührlich straffen solle ; Worbey Der Text der völligen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, vnnd außführliche Summaria, sampt einem ordentlichen Register Articulorum: Wie auch einem ... Indice Rerum & Verborum sich befinden ...Veröffentlicht 1670Signatur: Wird geladen …
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19Commentarius in Kaiser Carl des V. u. des Hl. R. Reichs peinliche Halz-Gerichts-OrdnungVeröffentlicht 1752Signatur: Wird geladen …
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20Commentarius In Kayser Carl deß Fünfften, und deß heiligen Römischen Reichs peynliche Halß-Gerichts-Ordnung, Worinnen Umbständlich, gründlich und klar außgeführet und erkläret wird, Wie man Den gantzen peynlichen Proceß sowohl mit Protocolliren, mit der Captur, Examiniren, Constituiren, Torquiren, und sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- und Schliessung desselben, allerhand Unthaten gebührlich straffen solle: Worbey der Text der völligen peynlichen Halß-Gerichts-Ordnung, und außführliche Summaria, sambt einem ordentlichen Register Asticulorum: Wie auch einem absonderlichen und vollkommenen Indice Rerum & Verborum sich befinden. Nicht allein allen Obrigkeiten, Richtern, Urtheilern, und Rechts-Gelehrten, die in Criminal-Sachen zu sprechen, oder zu thun haben: sondern auch denen Advocaten, Ggerichts-Procuratorn und denen armen Gefangenen zu ihrer Defension selbsten, höchstens nützlichSignatur: Wird geladen …Online lesen (frei zugänglich)
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