Hiobs Drey recht gute Dinge: Bey Christ-rühmlicher Leichbestätigung Des Weyland Wohl-Ehrnvesten/ Groß-Achtbaren und Wohlweisen/ Herrn Johann Scheelen/ Wohl-verordneten und längst Wohl-verdienten Herrn des Rahts/ bey der Stadt Stralsund/ Als dessen abgelebter Cörper bey ansehnlicher Versamlung/ und mit gewöhnlichen Ceremonien den 27. Octobr. jetztlauffenden Jahrs in S. Jacobs Kirchen allhie beygesetzet ward/ In dem dabey gehaltenen Leich-Sermon aus dem 5. und 6. Verß/ des 27. Capitels Hiobs vorgestellet